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Hausnotruf und Pflegegrad

Welchen Pflegegrad Sie für einen Hausnotruf brauchen

Das Notrufsystem als Leistung der Pflegeversicherung

Ein Hausnotruf bzw. Notrufsystem gehört zu den Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Hausnotrufe sollen ältere und hilfsbedürftige Menschen dabei unterstützen, weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben – mit einem gewissen Maß an Sicherheit. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und können diese bei ihrer Pflegeversicherung beantragen. Eine der nötigen Voraussetzungen für diesen Anspruch ist mindestens das Vorliegen des Pflegegrades 1.

Pflegegrad 1: Die Basis für den Anspruch auf einen Hausnotruf

Etwa 300.000 Menschen beanspruchen den Pflegegrad 1

In Deutschland gibt es etwa 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen, davon 38% Frauen und 62% Männer. 3,3 Millionen der Pflegebedürftigen leben zu Hause, zum Großteil werden sie durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder Hilfsmittel wie Hausnotrufsysteme unterstützt. Bis zum Jahr 2017 gab es eine Unterteilung in drei Pflegestufen, durch die Einführung der Pflegestärkungsgesetze wurden diese durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Pflegegrad 1 liegt bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder von Fähigkeiten vor. Beispiele dafür können bereits Schwierigkeiten beim Gehen oder Bücken sein, aber auch Gleichgewichtsstörungen, eingeschränktes Sehen und chronische Krankheiten. Ziel ist es, die Selbstständigkeit dieser Menschen zu erhalten oder zu verbessern. Wichtige Leistungen im Pflegegrad 1 betreffen unter anderem den Entlastungsbetrag, Pflegegeld und Zuschüsse für einen Hausnotruf. Gut zu wissen: Auch die Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 beinhalten monatliche Zuschüsse für einen Hausnotruf, neben vielen anderen Leistungen.

Eine Absicherung für den Alltag

Bernd wohnt schon seit einigen Jahren alleine in seinem kleinen Haus – mit dieser Situation ist er nicht allein. Jeder dritte Deutsche ab 65 Jahren lebt allein zu Hause. Diese Freiheit und sein gewohntes Umfeld möchte er sich nicht nehmen lassen. Einmal wöchentlich schaut eine Haushaltshilfe bei ihm vorbei. Weil ihm seine Gelenkprobleme beim Treppensteigen Probleme bereiten, möchte er sich absichern – falls es doch mal zu einem Sturz kommt. Er hat sich schließlich mit seiner Familie beraten und sich für ein Hausnotrufsystem entschieden: ›mein Hausnotruf‹. Bei der Antragstellung für den Pflegegrad 1 haben ihm die Pflegekasse und seine Angehörigen geholfen. Besonders einfach war es, den Zuschuss für den Hausnotruf zu erhalten, denn das hat ›mein Hausnotruf‹ unverbindlich übernommen.

„Treppen sind für mich eine kleine Herausforderung. Die Absicherung: ›mein Hausnotruf‹“

Bernd, 78 Jahre

Erhält mit Pflegegrad 1 jetzt einen Zuschuss für sein Hausnotrufsystem.

Höhe der Zuzahlungen durch die Pflegekasse

Die Zuschüsse für ein Notrufsystem werden in Höhe bestimmter Vergütungspauschalen zur Verfügung gestellt. Für die Bereitstellung des Hausnotrufs zahlen Pflegekassen monatlich bis zu 25,50 €. Neben der reinen Bereitstellung können aber noch weitere Kosten anfallen – beispielsweise ein Einsatzservice für Notfälle. Diese Kosten werden hingegen nicht von den Pflegekassen getragen.

Wann liegt Pflegegrad 1 vor?

Einschätzung durch Gutachter

Wie erhält man eigentlich einen Pflegegrad? Nach der Beantragung entscheidet das ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (kurz: MDK) – so ist es bei gesetzlich Versicherten. Für Privatversicherte gibt es ähnliche Instanzen. Die fachliche Einschätzung erfolgt mithilfe eines Verfahrens, das in ganz Deutschland einheitlich ist und sechs Lebensbereiche betrachtet:

  1. Selbstversorgung
  2. Mobilität
  3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  4. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

 

Jeder der Lebensbereiche wird unterschiedlich gewichtet, die Fähigkeit zur Selbstversorgung ist beispielsweise wichtiger als das Kriterium der Mobilität. Werden 12,5 bis 26,9 Gesamtpunkte (von 100) erreicht, erhalten Antragssteller den Pflegegrad 1 – es liegt also eine geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.

Pflegegrad für den Hausnotruf liegt vor: so geht es weiter

Unser kostenfreier Service

Liegt bei Ihnen Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 vor, braucht es einen zuverlässigen Anbieter (hier erklären wir Ihnen alle Vorteile) und einen Antrag für den Kostenzuschuss der Pflegekasse. Diesen Schritt übernehmen wir für Sie – unverbindlich und ohne Mehrkosten. Mit dem System von ›mein Hausnotruf‹ werden alle wichtigen Schritte von kompetenten Mitarbeitern übernommen. Am Tag der Inbetriebnahme von ›mein Hausnotruf‹ sind unsere Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort und holen alle nötigen Informationen ein.

Jetzt Hausnotruf anfordern

Gesetzliche Grundlage für einen Hausnotruf

Ein Hausnotruf ist ein offiziell anerkanntes Hilfsmittel

Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf einen Hausnotruf ab Pflegegrad 1 findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB), § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. So haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Ein Hausnotruf ist ein von den Pflegekassen offiziell anerkanntes Hilfsmittel.

Weitere Voraussetzungen für einen Hausnotruf neben dem Pflegegrad

Hilfsbedürftige Menschen erhalten einen Zuschuss von den Pflegekassen, wenn sie über weite Teile des Tages allein zu Hause leben. Dieser Umstand ist auch dann erfüllt, wenn man mit jemandem zusammenlebt, der in einer Notsituation keine Hilfe leisten oder anfordern kann. Die Anforderungen setzen außerdem voraus, dass die hilfsbedürftige Person in einem Notfall nicht in der Lage ist, über ein normales Telefon Hilfe anzufordern.

Pflegegrad rechtzeitig beantragen

Das Risiko der Pflege­bedürftigkeit steigt mit zuneh­mendem Alter an. Immer mehr hilfsbedürftige Menschen nehmen den Pflegegrad 1 in Anspruch, der erst 2017 eingeführt wurde – beispielsweise um einen Zuschuss für den Hausnotruf zu erhalten. Das lässt sich durchaus als präventive Maßnahme betrachten, der von vielen Nutzern als ganz normaler Alltagsbegleiter betrachtet wird.

Beraten lassen

Weitere wichtige Fragen und Antworten zum Hausnotruf

Was kostet ›mein Hausnotruf‹?

Die Kosten des Hausnotrufes unterscheiden sich je nach Region etwas. Außerdem ist auch der Leistungsumfang entscheidend. Möchten Sie zu dem Hausnotruf auch einen Einsatzservice, oder sollen im Notfall Angehörige informiert werden? Fordern Sie am besten gleich ein individuelles Angebot an. Haben Sie einen Pflegegrad und wohnen Sie allein? Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse meistens einen Zuschuss von monatlich bis zu 25,50 €.

Für wen eignet sich ›mein Hausnotruf‹?

›mein Hausnotruf‹ eignet sich für Menschen, die allein leben, nicht mehr uneingeschränkt mobil sind und deshalb ein erhöhtes Sturzrisiko aufweisen. Die Nutzung bietet sich aber auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen an, zum Beispiel Epilepsie oder Diabetes.

Kann ich ›mein Hausnotruf‹ jederzeit kündigen?

Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ein Beispiel: Wird am 15. Januar gekündigt, läuft der Vertrag mit Beendigung des Monats Februar aus.

Wie lange hält der Akku?

Die von ›mein Hausnotruf‹ verwendeten Geräte enthalten Akkus mit einer Lebensdauer von fünf Jahren. Sinkt die Akkuleistung schon früher in einen niedrigen Bereich, erhält unsere Leitstelle automatisch eine Meldung und veranlasst den Austausch des Akkus bzw. des Gerätes.

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